Hallo Jens,
ein Telefonat mit Christina Schonert vom DULV hat unsere Vermutung bestätigt
Die Regelungen für die 120 kg Klasse gelten für alle Gerätetypen in der 120 kg Klasse, d.h. auch für die Dreiachser. Das bedeutet konkret, jeder Pilot muß auf Anforderung 30 Starts / Landungen in den vergangenen 2 Jahren nachweisen können. Dazu genügen die Eintragungen im Flugbuch.
Einen Checkflug wie bei den "großen" Dreiachsern gibt es nicht (Wo sollte bei einem Einsitzer auch der Fluglehrer hin
?? )
Gruß Günter